Zur Zulässigkeit von Vergütungsvereinbarungen im Insolvenzplan

Erfurt
31.05.2015

Das LG Heilbronn hat mit Beschl. v. 25.3.2015 (Bm 1 T 130/15) im Beschwerdeverfahren die bislang höchstrichterlich nicht entschiedene Frage der Zulässigkeit von Vergütungsvereinbarungen im Insolvenzplanverfahren bejaht.

Anmerkungen zum Beschluss des LG Heilbronn vom 25. 3. 2015

Das LG Heilbronn hat mit Beschl. v. 25.3.2015 (Bm 1 T 130/15) im Beschwerdeverfahren die bislang höchstrichterlich nicht entschiedene Frage der Zulässigkeit von Vergütungsvereinbarungen im Insolvenzplanverfahren bejaht. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

I. Sachverhalt
Der Insolvenzverwalter war im Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-GmbH vom Gericht als Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Laufe des eröffneten Verfahrens wurde ein Insolvenzplan erstellt und vom Gericht nicht gem. § 231 InsO beanstandet. Im Erörterungs- und Abstimmungstermin wurde der Insolvenzplan von allen Gruppen mit der erforderlichen Kopf- und Summenmehrheit ohne eine einzige Gegenstimme angenommen. Es wurde festgestellt, dass die Zustimmung zum Insolvenzplan gem. § 247 InsO erteilt wurde. Der Insolvenzplan enthielt im gestaltenden Teil unter XII. folgende Regelung zur Vergütung des Insolvenzverwalters:

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