Bankrecht im erweiterten Focus

Erfurt
01.02.2021

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verstärken den in den Focus gerückten Bereich „Bankenrecht“

 

REINHARDT & KOLLEGEN baut das bankenrechtliche Dezernat aus: Seit dem 01.02.2021 verstärkt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Geißler das Expertenteam im immer wichtiger werdenden Beratungsbereich der Banken und Sparkassen. Bereits zum 01.12.2020 war Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Bernd Gindorf zum Team um Rechtsanwalt Jürgen Hotz gestoßen. 

Die drei Kollegen haben langjährige Expertisen im Bank- und Kapitalmarktrecht und sind mit den lokalen Banken und Sparkassen im langjährigem beruflichem Austausch. „Gerade im Bereich des Bankrechts sind langjährig gewachsenes Vertrauen und gemeinsame außergerichtliche Erfahrungen ein Grundstein einer konstruktiven und praxisnahen Zusammenarbeit“ betont Rechtsanwalt Bernd Gindorf. Das gilt sowohl auf Seiten der Bank, als auch auf Seiten der Bankkunden, die sich mitunter ja auch für einen recht erheblichen Zeitraum an ein Institut binden. Rechtsanwalt Torsten Geißler dazu: “Wichtig ist uns, den Dialog zwischen Bank und Kunde zu fördern und die gegenseitigen Interessen auszugleichen, um so die langfristigen Vertragsverhältnisse zu stärken.“ Zusammen mit Rechtsanwalt Jürgen Hotz, einem Urgestein in der mitteldeutschen Bankenszene, im Besonderen dem Verbund der Volks- und Raiffeisenbanken, wollen die Kollegen gemeinsam mit den Restrukturierungsberatern von REINHARDT & KOLLEGEN ihre Expertise auch im Hinblick auf Sanierungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich am Markt ausbauen.

Insgesamt hat REINHARDT & KOLLEGEN den Focus geschärft und konzentriert sich auf drei Geschäftsbereiche. So ist die Sanierungsberatung mit den zu Beginn des Jahres neu in Kraft getretenen Instrumentarien (StaRUG) noch stärker in den Mittelpunkt gerückt. „Mein Interesse und meine Leidenschaft gilt neben der gerichtlichen auch der außergerichtlichen Sanierungsberatung“ führt Seniorpartner Volker Reinhardt aus. Gerade in Zeiten der Corona-Krise entstehen hier eine Vielzahl neuer Probleme die es anzugehen gilt. Der Partner, Rechtsanwalt Steffen Zerkaulen, ist sich sicher: „Wir müssen ausgetretene Wege verlassen und neben bewährten auch neue Sanierungsinstrumente umsetzen. Dabei gilt es die Interessen aller Stakeholder im Restrukturierungsprozess auszugleichen, um so für Unternehmer und Unternehmen, Arbeitnehmer, Lieferanten und Gläubiger ein optimales Ergebnis zu erreichen.“

Das Team von REINHARDT & KOLLEGEN heißt die neuen Kollegen Willkommen und freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.