Volker Reinhardt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Insolvenzverwalter
Geschäftsführer
Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim | |
1989 | 1. juristisches Staatsexamen |
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Frisch und Prof. Dr. Wolters an der Universität Mannheim | |
Referendariat im LG-Bezirk Mannheim und Heidelberg | |
1993 | 2. juristisches Staatsexamen |
2007 | Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht |
2011 | Betriebswirtschaftlich ausgerichtetes Studium am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg |
2013 | Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung (LL.M. corp. restruc.) |
Sanierung unter Insolvenzschutz (ESUG-Verfahren)
Insolvenzplanverfahren (Schutzschirmverfahren)
Sanierungsgeschäftsführung
Restrukturierung von insolvenznahen Gesellschaften
Gesellschafts- und Steuerrecht
Unternehmensnachfolgeplanung
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Thüringer Arbeitskreis für Unternehmensrecht e.V.
Netzwerk für Unternehmensnachfolge, IHK Erfurt
seit 1993 | Rechtsanwalt |
1994 | Gründung der Sozietät Reinhardt & Frhr. v. Truchseß |
2000 | Umwandlung und Umfirmierung der Sozietät in Eisenbeis & Reinhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH |
seit 2000 | Insolvenzverwalter |
2007 | Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht |
2009 |
Gründung der REINHARDT & KOLLEGEN Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH Aufnahme weiterer Insolvenzverwalter in die Kanzlei; überregionale Ausdehnung der Tätigkeit als Insolvenzverwalter mit Schwerpunkt Fortführung und Sanierung von insolventen Unternehmen; weitere Spezialisierung im Bereich von ESUG-Verfahren, Insolvenzplanverfahren und Schutzschirmverfahren. |
Die Zukunft der Automobilindustrie„Sanierung unter Insolvenzschutz – Volker Reinhardt im Gespräch mit der Handelsblatt Redaktion“; HandelsblattJournal Mai/2016
Restrukturierung – Sanierung – Insolvenz „Sanierung unter Gläubigerschutz – Plädoyer für die Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss“; HandelsblattJournal März/2015
Zur Zulässigkeit von Vergütungsvereinbarungen im Insolvenzplan; ZinsO 2015, S. 943ff
Die neue Erbschaftssteuer: Gewinner und Verlierer; IHK - Wirtschaftsmagazin 12/2008
99084 Erfurt